Tagespflege
Die Tagespflege kann so genutzt werden, wie es für Ihre Lebenssituation und Ihre Wünsche richtig ist. Von einmal bis fünfmal wöchentlich. Die Gäste unserer Tagespflege werden von unserem Fahrdienst morgens abgeholt, verbringen den Tag in Gesellschaft bis sie abends wieder nach Hause gebracht werden. Mit unserem reichhaltigen Angebot an Frühstück, Mittagessen und Kaffeetrinken, sind Sie optimal versorgt.
Unser Betreuungsangebot richten wir nach Bedürfnissen und Erkrankungen aus. Soziale Kontakte werden durch den Aufenthalt bei uns gefördert.
Betreuungsleistungen können selbstverständlich auch in den eigenen vier Wänden durchgeführt werden. Außerdem sind Begleitung bei Spaziergängen und anderen Unternehmungen möglich.
Betreuungs/Entlastungsleistung nach §45b
Was sind Entlastungsleistungen?
Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskräfte übernehmen für einige Stunden im Monat verschiedene Aufgaben. So sind die Pflegebedürftigen gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken.
Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für:
Angebote zur Unterstützung im Alltag bei Anbietern, die nach Landesrecht zugelassen sind, z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter
Tages- und Nachtpflege, auch die Kosten für Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionskosten
Kurzzeitpflege
Angebote zur Unterstützung im Alltag werden häufig „niedrigschwellige Betreuungsangebote“ genannt. Sie sind besonders für Demenzkranke interessant, da durch kreative Tätigkeiten die Fähigkeiten erhalten oder noch einmal verbessert werden können. Für körperlich Eingeschränkte können Bewegungs- und Koordinationsgruppen ein passendes Angebot sein. Konkret kann das beispielsweise so aussehen:
einmal pro Woche Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen
einmal pro Woche Besuch einer Sing- und Bastelgruppe bei einem Wohlfahrtsverband
einmal pro Woche Besuch eines Bewegungsangebots
einmal pro Woche Spaziergang mit einer Ehrenamtlichen
bei Bedarf Begleitung zum Arzt, zu Behörden und zu Konzerten durch Ehrenamtliche
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Entlastungsbetrag auch für ambulante Pflegeleistungen genutzt werden. Personen mit Pflegegrad 1 können sämtliche notwendigen Leistungen eines Pflegedienstes mitfinanzieren. In den Pflegegraden 2 bis 5 sind körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie das Waschen und Anziehen, ausgenommen. Diese dürfen ausschließlich mit den Pflegesachleistungen finanziert werden. Der Entlastungsbetrag steht lediglich für zusätzliche Unterstützung zur Verfügung, wie etwa Hilfe im Haushalt und Alltagsgestaltung.
Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen?
Alle Pflegebedürftige, die Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen und zu Hause wohnen, haben einen Anspruch auf 125 Euro im Monat für Entlastungsleistungen. Wichtig ist, dass diese nach dem aktuellen Landesrecht qualifiziert sind. (33,75€ aktueller Stundensatz bei uns)
Wenn die 125 Euro pro Monat nicht ausreichen, können Pflegebedürftige einen Teil ihrer Pflegeleistungen umwidmen lassen. Auf diese Weise lassen sich bis zu 40 Prozent des Betrags für Pflegesachleistungen (also den Pflegedienst) für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Das ist sinnvoll, wenn diese nicht für die Pflege benötigt werden. Für die Umwidmung ist ein Antrag bei der Pflegekasse nötig.
Was muss bei der Kostenübernahme beachtet werden?
Für den Entlastungsbetrag muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Jeder hat einen Anspruch auf die Entlastungsleistungen, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und man zu Hause gepflegt wird.
Allerdings müssen Sie beachten, dass die Leistung nur gezahlt wird, wenn Sie die entsprechenden Rechnungen einreichen. Es gilt nämlich das so genannte Kostenerstattungsprinzip. Der Pflegebedürftige muss zunächst ein passendes Angebot auswählen und aus eigener Tasche bezahlen. Anschließend erstattet die Pflegeversicherung den Betrag, wenn Sie die Rechnung einreichen und das Angebot entsprechend qualifiziert ist.
Musterschreiben für Pflegebedürftige, die Erstattungen für sich selbst einfordern
Musterschreiben für Bevollmächtigte, die Erstattungen für jemand anderen einfordern
Der Pflege- oder Entlastungsdienst kann auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wenn Sie eine Abtretungserklärung abgeben. Mit diesem Formular gestatten Sie dem Dienstleister den Datenaustausch mit der Pflegeversicherung. In diesem Fall müssen Sie nicht in Vorkasse treten. Lassen Sie sich dann aber regelmäßig eine Übersicht über die eingereichten Rechnungen geben, damit Sie den Überblick über Ihr vorhandenes Budget behalten. (Das ist bei uns der Fall)
Wann kann ich den Entlastungsbetrag für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege nutzen?
Beim Spitzenverband der Pflegekassen heißt es dazu: „Ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag besteht beispielsweise dann, wenn die Leistungen der Kurzzeitpflege ausgeschöpft sind und der Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 weiterhin in der Einrichtung der Kurzzeitpflege verbleibt, die Finanzierung nunmehr aber im Rahmen der Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI erfolgt. Gleiches gilt, wenn anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag im Rahmen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden (z. B. Freizeiten für Menschen mit Behinderung).“
Beispiel:
Die Tochter des pflegebedürftigen Karl ist für einige Wochen gehindert, ihren Vater zu pflegen. Dieser benötigt für diese Zeit Kurzzeitpflege. Allerdings war er in diesem Jahr schon in Kurzzeitpflege, so dass die Mittel für Kurzzeitpflege bereits aufgebraucht sind. Seine Tochter hat in diesem Jahr die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen, so dass sie für die Bezahlung der Kurzzeitpflege auch Beträge aus der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen kann. Für die Bezahlung der Rechnung kann der Pflegebedürftige die Rechnung der Einrichtung zunächst zwar selber übernehmen und sich dann erstatten lassen – allerdings unterschreibt der Pflegebedürftige zumeist eine Abtretungserklärung, durch die der Anbieter die Rechnung direkt bei der Pflegekasse einreichen kann. Der Anbieter rechnet dann selber mit der Pflegekasse ab.
Nachdem die Pflegekasse die Kosten beglichen hat, bleiben immer noch Kosten übrig. Hierzu gehören die „Hotelkosten“ und die „Investitionskosten“. Diese können über den angesparten Entlastungsbetrag finanziert werden. Auch hierfür kann eine Abtretungserklärung unterschrieben werden. Wenn eine solche unterschrieben ist, kann die Einrichtung direkt die Kosten abrechnen. Andernfalls muss der Betroffene selber einen Antrag auf Erstattung bei der Pflegekasse stellen und die Rechnung einreichen.
Um zu sehen, wie viele Leistungen Sie schon verbraucht haben, sollten Sie sich vom Anbieter eine Rechnungsdurchschrift geben lassen.
Was passiert mit nicht genutzten Entlastungsleistungen?
Werden im Monat nicht 125 Euro ausgeschöpft, kann der Restbetrag in den Folgemonaten innerhalb eines Kalenderjahres genutzt werden. Wenn Sie beispielsweise im Krankenhaus waren und im November nur 25 Euro für Entlastungsleistungen ausgegeben haben, stehen Ihnen im Dezember die restlichen 100 Euro vom November sowie die 125 Euro vom Dezember zur Verfügung. Bleibt am Ende des Jahres noch Geld übrig, können Sie dieses noch bis Ende Juni ins neue Kalenderhalbjahr übertragen.
Unsere Angebote für Betreuungsleistungen beziehen sich nicht ausschließlich auf demenziell-veränderte Menschen. Jedem Bürger, der Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, steht ein vielfältiges Angebot offen.